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Anwaltliche Vergütung

der Rechtsanwaltskanzlei BaraĆ

Über die anwaltliche Vergütung soll zwischen dem Mandanten und dem Anwalt möglichst keine Unsicherheit bestehen. Das Thema soll schon zu Beginn der Beauftragung angesprochen und geklärt werden. Hierzu einige Hinweise:

Erstberatung
Eine Erstberatung gibt Ihnen Gelegenheit, unsere Kanzlei kennen zu lernen sowie einen ersten Einblick in die Rechtslage Ihres Falles und die möglichen Lösungen zu bekommen. Danach kann auf der Grundlage der Ergebnisse der Erstberatung über eine weitergehende Beauftragung entschieden werden. Für eine ausführliche Erstberatung (bis zu einer Stunde) berechnen wir grundsätzlich 190,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (derzeit 19 %, damit brutto 226,10 EUR). Zur Vorbereitung der Erstberatung senden Sie uns gern die grundlegenden Unterlagen (z.B. den zu prüfenden Vertrag, das Schreiben der Gegenseite, Testament etc.). Dadurch entsteht Ihnen keine zusätzliche Vergütung, soweit der Umfang der Unterlagen eine Sichtung (keine gründliche Prüfung) in angemessener Zeit erlaubt; anderenfalls werden wir Sie kontaktieren und Ihnen das mitteilen. In den seltenen Fällen, in denen eine Erstberatung nicht sinnvoll ist, teilen wir Ihnen dies vorab mit und unterbreiten ein anderes Angebot.



Beauftragung ohne gesonderte Vereinbarung
Sofern Sie uns mit einer Vertretung oder einer anderen juristischen Leistung beauftragen wollen und keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wird sowie im Falle einer gerichtlichen Vertretung, rechnen wir nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, grundsätzlich so wie alle anderen Anwälte.

Für Beratungstätigkeiten, also z.B. für die Gestaltung eines Vertrages oder eines Testaments oder Erstellung einer rechtlichen Stellungnahme, vereinbaren wir die Vergütung mit unseren Mandanten.



Vergütungsvereinbarungen
Grundsätzlich vereinbaren wir mit unseren Mandanten folgende Vergütungsmodalitäten:
Zeitvergütung: Meistens vereinbaren wir eine Zeitvergütung, wobei der Stundensatz von der Kompliziertheit der Angelegenheit, der Bedeutung der Sache und ihrem Wert abhängig ist.
Pauschale: Der Aufwand eines Anwalts bei der Erbringung seiner Leistung ist oft schwer im Voraus abschätzbar, so dass die Vereinbarung von Pauschalen nicht ganz unkompliziert ist. In Angelegenheiten, wo dies noch möglich ist, machen wir solche Vereinbarungen mit unseren Mandanten, wobei in jedem Fall ein Vorbehalt in Form eines möglichen nachträglichen Aufschlags erforderlich bleibt.
Bei den Verhandlungen über die anwaltliche Vergütung bitten wir, unsere Spezialisierungen zu berücksichtigen.

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