Immobilienrecht / Grundstücksrecht

Rechtsanwaltskanzlei Barać, Ihr Ansprechpartner für Immobilienrecht

Anwalt für Grundstücksrecht

Wissenswertes für Eigentümer, Käufer, Erben etc.

Es gibt viele Streitigkeiten im Bereich des Grundstücksrechts, die im Voraus nicht bedacht werden, sei es bei der Eigentumsübertragung oder bei der Vermessung des Grundstücks. Um Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden, kann ein Rechtsanwalt bereits im Vorfeld beratend tätig werden. Sollte es jedoch bereits zu einem Rechtsstreit gekommen sein, stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte für Grundstücksrecht bundesweit zur Verfügung.
Im Allgemeinen befasst sich das Grundstücksrecht mit den Aspekten des Grundstückskaufvertrages sowie den einzelnen Grundstücksrechten. Zunächst ist das Grundstücksrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es gibt verschiedene Rechte an Grundstücken.

Rechtsberatung vom Experten

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Rechtsberatung im Immobilienrecht

Als Wirtschaftskanzlei zeichnet sich die Rechtsanwaltskanzlei Barac durch eine herausragende Expertise im Bereich des Immobilienrechts und Immobilienwirtschaftsrechts aus. ​Die Rechtsanwaltskanzlei Barac berät bundesweit und international, unterstützt Unternehmen, gewerbliche Investoren sowie Privatpersonen in sämtlichen rechtlichen Belangen rund um das Thema Immobilien. Zu unseren Schwerpunkten zählen insbesondere das Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht, Finanzierungsrecht, Gewerbemietrecht sowie Erbrecht.

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Die wichtigsten Informationen zum Grundstücksrecht

An erster Stelle steht das Eigentumsrecht, auch Vollrecht am Grundstück genannt. Daneben gibt es grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht und beschränkte dingliche Rechte. Zu den beschränkten dinglichen Rechten gehören unter anderem der Nießbrauch, die Grundpfandrechte, die Grundschuld, die Rentenschuld und die Hypothek.
Unter einem Grundstück versteht man im rechtlichen Zusammenhang ein oder mehrere Flurstücke, die in einem Grundbuchblatt eingetragen sind. Es ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche und umfasst alles, was damit verbunden ist, sowohl unter als auch über der Oberfläche.
Da Grundstücke häufig einen hohen Wert haben, wurden für die Übertragung von Rechten besondere Vertragsverfahren eingeführt. In der Regel bedarf die Übertragung von Grundstücken der notariellen Beurkundung, sei es durch Schenkungsvertrag oder durch Grundstückskaufvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dies dient der umfassenden Information der Vertragsparteien über die Aufgaben des Notars. Er belehrt die Vertragsparteien über alle Rechtsfolgen, die mit der Grundstücksübertragung verbunden sind.

Der Eintrag ins Grundbuch

Die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück unterliegt besonderen Vorschriften. Die Übertragung eines Grundstücks kann nicht durch einen erkennbaren Akt erfolgen, da es sich um eine unbewegliche Sache handelt. Aus diesem Grund ist eine notarielle Auflassung erforderlich, die die Übergabe des Grundstücks ersetzt.
In einem weiteren Schritt wird die Änderung in das Grundbuch eingetragen, um den Vorgang abzuschließen. Dabei wird mit der Auflassungserklärung die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch beantragt. Erst mit diesem Akt geht das Eigentum über. In bestimmten Fällen kann das Eigentum bereits vor der Grundbucheintragung übergehen, z.B. durch Erbfolge oder durch Verwaltungsakte im Rahmen einer Zwangsversteigerung.

Die Vormerkung

Die Eintragung in das Grundbuch kann lange dauern. Um seine Rechte zu schützen, kann ein Käufer eine Vormerkung zur Sicherung seines Anspruchs auf Übertragung eines Grundstücks eintragen lassen. Der Käufer kann sicherstellen, dass der aktuelle Eigentümer keine weiteren Entscheidungen treffen kann.

Würde ein Eigentümer ein Grundstück zweimal verkaufen, wäre der jüngere Kaufvertrag ungültig und eine Eintragung im Grundbuch nicht mehr möglich. Für die Eintragung einer Vormerkung benötigt der Käufer die Zustimmung des Verkäufers oder des Berechtigten.

Aufklärungspflicht des Verkäufers

Es besteht generell keine Verpflichtung für den Verkäufer eines Grundstücks, ohne Nachfrage auf Mängel hinzuweisen, die bei einer Besichtigung ohne besondere Aufmerksamkeit erkannt werden können. Es besteht keine Verpflichtung zur Information, wenn ein Architekt bei der Besichtigung des Käufers unterstützt. Es liegt in der Verantwortung des Käufers zu beweisen, dass eine bedeutende Aufklärung nicht erfolgt ist, falls der Verkäufer behaupten kann, dass er dies getan hat.

Trotzdem gibt es auch im Grundstückskaufrecht eine Gewährleistung für Sachmängeln. Es ist wichtig zu überprüfen, ob eine Garantie in einem Kaufvertrag ausgeschlossen werden soll oder nicht, unabhängig von dem, was bereits gesagt wurde.

Ein Grundstückskauf und -verkauf ist in der Regel eine umfangreiche Angelegenheit, daher empfiehlt es sich, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren.

Mit Expertise zum Erfolg

Die Rechtsanwaltskanzlei Barać bietet Ihnen anwaltliche Beratung, rechtliche Begleitung bei der Gestaltung und Abwicklung des Kaufs bzw. Verkaufs der Immobilie sowie unmittelbare Prozessvertretung in Deutschland sowie über Kooperationsrechtsanwaltskazleien in Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und Nordmazedonien bei allen Fragestellungen im Immobilienrecht und Bauträgerrecht.

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