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Rechtsanwaltskanzlei Barać, Ihr Ansprechpartner für Immobilienrecht

Anwalt für Immobilienrecht Kroatien

Rechtsberatung bei Immobilienkäufen in Kroatien

Die Rechtsanwaltskanzlei Barac zeichnet sich als international tätige Kanzlei durch eine herausragende Expertise im Immobilienrecht sowohl in Deutschland als auch in Kroatien aus. Die Rechtsanwaltskanzlei Barac berät bundesweit und international und betreut gewerbliche Investoren sowie Privatpersonen in allen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie. Zu unseren Schwerpunkten zählen insbesondere das Immobilienrecht, das Gesellschaftsrecht, das Finanzierungsrecht sowie das Erbrecht.

Unsere Leistungen

  • Deutschsprachige Beratung, zweisprachige  Abwicklung
  • Fundierte Prüfung der Rechtslage der avisierten Immobilie
  • Erstellung bzw. Mitgestaltung des Kaufvertrages
  • Begleitung der Kaufabwicklung
  • Steuerung der reibungslosen Übernahme der Immobilie entsprechen dem Kaufvertrag
  • Bei Bedarf Einschaltung regionaler Partner

Worauf beim Hauskauf in Kroatien zu achten ist

An der Rechtssicherheit beim Immobilienerwerb in Kroatien wurde in den letzten Jahren viel getan. Die akkurate Führung der Grundbücher/Katasterregister hat erheblich der Rechtssicherheit beigetragen. Allerdings gibt es vereinzelt weiterhin Gefahrpotential in Einzelfällen. Die genaue und fundierte Prüfung und Begleitung des Kaufvorhabens, insbesondere durch Prüfung und Mitgestaltung des Kaufvertrages durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens sind jedenfalls empfehlenswert.

Wer darf in Kroatien Immobilien kaufen?

Bis vor kurzem musste der Erwerb von Immobilien durch Ausländer grundsätzlich vom Justizministerium genehmigt werden. Dieses Verfahren ist nun nicht mehr erforderlich. EU-Staatsangehörige benötigen in Kroatien keine Genehmigung des Innenministeriums mehr, um Immobilien zu erwerben. Lediglich in Naturschutzgebieten und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen können nur Kroaten Eigentum erwerben. Dabei ist zu beachten, dass entgegen einer weit verbreiteten Meinung Waldflächen nicht zu den eingeschränkten Gebieten gehören.

Eine kroatische Gesellschaft, zum Beispiel eine d.o.o. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), kann von Personen gegründet werden, die keinen Erwerb als Privatperson beabsichtigen. Der Kauf erfolgt dann über diese „juristische Person“. Nachteile sind jedoch höhere Verwaltungskosten und der Aufwand für die Buchhaltung des d.o.o.-Teilnehmers.

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Wir bieten umfassende Rechtsberatung für Immobilienkäufe in Kroatien und Montenegro an, um Ihnen einen sicheren und reibungslosen Kauf zu gewährleisten.

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